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Rauchwarnmelder retten Leben!!
Laut §15 der Landesbauordung Baden- Württemberg müssen in allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in der selben Nutzungseinheit sind, jeweils mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden dass Brandrauch frühzeitig erkannt werden.
Was bedeutet dies für Sie?
In jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie Gästezimmer muss ein Rauchwarnmelder montiert werden. Zusätzlich müssen Flure und Treppenhäuser je nach Bauweise mit einem oder mehreren Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
Unsere Leistung für Sie:
Die Firma Selectra Elektro GmbH hat sich durch den TÜV Rheinland nach der geltenden DIN 14676 zertifizieren lassen. Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Beratung und Installation von Rauchwarnmeldern. Nach abgeschlossener Installation erhalten Sie von uns zusätzlich ein Prüfprotokoll laut DIN 14676. Gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit eines Wartungsvertrags für die jährliche Wiederholungsprüfung.