//Rauchwarnmelder

Sicherheit nach Vorschrift

Rauchwarnmelder retten Leben. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (§15) schreibt vor, dass in allen Schlaf- und Kinderzimmern, Gästezimmern sowie in den entsprechenden Fluren und Rettungswegen Rauchwarnmelder installiert werden müssen. Diese müssen so angebracht sein, dass Brandrauch frühzeitig erkannt wird.

Das bedeutet für Sie: Jeder Schlafraum, jedes Kinder- oder Gästezimmer sowie Flure und Treppenhäuser – je nach Bauweise – sind mit einem oder mehreren Rauchwarnmeldern auszustatten.

Als nach DIN 14676 vom TÜV Rheinland zertifiziertes Unternehmen bieten wir Ihnen eine fachgerechte Beratung, Installation und Dokumentation. Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie ein Prüfprotokoll gemäß DIN 14676.

Auf Wunsch übernehmen wir zudem die jährliche Wiederholungsprüfung im Rahmen eines Wartungsvertrags – für Ihre dauerhafte Sicherheit und Rechtskonformität.

So einfach erreichen Sie uns: 07191 345391-0
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